Sehr geehrte Mitglieder,
mit Ablauf der Vertreterversammlung im Juni 2025, mit Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024, endet die Amtszeit der von Ihnen 2019 gewählten Vertreter, so dass auch in unserer Genossenschaft Neuwahlen zur Vertreterversammlung anstehen.
Die Vertreter haben in den bereits zurückliegenden vier Jahren mit ihren Entscheidungen die positive Entwicklung der Genossenschaft wesentlich mit beeinflusst und die Verbundenheit zwischen Mitgliedern und Genossenschaft gewährleistet. Für die bereits geleistete Arbeit gebührt ihnen der Dank aller Mitglieder.
Um den vom Genossenschaftsgesetz vorgegebenen Förderauftrag auch weiterhin konsequent umzusetzen und die über viele Jahre praktizierte mitgliederorientierte Geschäftspolitik zu gewährleisten, ist eine arbeitsfähige und funktionierende Vertreterversammlung auch zukünftig für unsere Genossenschaft unabdingbar.
Die Vertreterversammlung besteht entsprechend unserer Satzung aus mindestens 50 Vertretern. Nach § 31 Abs. 4 ist auf je 40 Mitglieder ein Vertreter zu wählen.
Auch, wenn viele von Ihnen in den zurückliegenden Jahren schon mehrfach an den Vertreterwahlen teilgenommen haben, möchten wir Ihnen doch noch weitere Informationen zum Ablauf der Vertreterwahl und deren Modalitäten geben.
Dem Wahlvorstand unserer Genossenschaft gehören in alphabetischer Reihenfolge die nachfolgend genannten Genossenschaftsmitglieder an:
Behrle, Vivien
Dujka, Hans-Peter
Glöß, Katrin
Grajewski, Georg
Raab, Frank
Schneider, Sandy
Windisch, Claudia
Es wurden Georg Grajewski als Vorsitzender des Wahlvorstandes und Frank Raab als sein Stellvertreter gewählt.
Der Wahlvorstand beschloss in seiner Sitzung am 10.02.2025, die Wahlen auf Grundlage der am 27.11.2014 von der Vertreterversammlung beschlossenen Wahlordnung in der Zeit vom 07.04.2025 bis 05.05.2025 als Briefwahl durchzuführen.
Die Vertreterwahlen werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl durchgeführt. Neben der Wahlordnung gelten die Bestimmungen des Genossen-schaftsgesetzes (§ 43 a) und unserer Satzung (§ 28 und § 31).
In Anlehnung an die letzten Vertreterwahlen beschloss der Wahlvorstand, auch für diese Wahlperiode keine Wahlbezirke zu bilden.
Alle Hausgemeinschaften und jedes einzelne Mitglied haben die Möglichkeit, entsprechende Kandidatenvorschläge zu unterbreiten, so dass letztendlich auch alle Standorte in der Vertreterversammlung präsent sein können.
Zur Briefwahl möchten wir Ihnen noch einige Hinweise geben und Sie mit den Modalitäten dieses Wahlverfahrens vertraut machen.
1. Hinweise
> Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, d. h. alle Mitglieder unserer Genossenschaft können und sollten sich an der Wahl beteiligen.
> Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört.
> Wählerlisten
Die Listen der Wahlberechtigten liegen in der Geschäftsstelle und in Thalheim im Hauswartstützpunkt zur Einsichtnahme aus. Beanstandungen gegen die Wählerlisten müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen beim Wahlvorstand angebracht werden.
> Kandidatenvorschläge sind schriftlich bis Freitag, den 14.03.2025 in der Geschäftsstelle einzureichen bzw. den Hauswarten mitzugeben. Den Vorschlägen ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit der Benennung als Kandidat einverstanden ist. Außerdem ist die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von mit dem Vertreteramt in Zusammenhang stehenden Daten unterzeichnet an uns zurückzusenden, da ansonsten keine Kandidatur erfolgen kann.
> Unterlagen
Der Wahlvorstand übermittelt jedem Mitglied bis zum 04.04.2025
• einen weißen Wahlbrief mit der Anschrift des Wahlvorstandes und der Wahllisten-Nummer des betreffenden Mitgliedes
• einen hellblauen Stimmzettel mit blauem Stimmzettelumschlag sowie
• eine vorgedruckte, zu unterzeichnende Erklärung darüber, dass der Stimmzettel persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter ausgefüllt worden ist.
2. Wahlhandlung durch Sie als Mitglied
> Ankreuzen von höchstens so vielen Wahlvorschlägen auf dem hellblauen Stimmzettel, wie Vertreter zu wählen sind (maximal 52).
> Einlegen des hellblauen Stimmzettels in den blauen Stimmzettelumschlag und diesen verschließen.
> Dieser ist dann mit der unterschriebenen Erklärung in den weißen Wahlbrief zu stecken.
> Die weißen Wahlbriefe sind bis zum Montag, den 05.05.2025, 08.00 Uhr beim Wahlvorstand in der Geschäftsstelle einzureichen oder den Hauswarten zu übergeben.
> Bei Fragen und zur Weiterleitung der Wahlbriefe unterstützen Sie unsere Mitarbeiter gerne.
3. Wahldurchführung vom Wahlvorstand
> Die mit Eingangsdatum versehenen weißen Wahlbriefe bleiben bis zur Eröffnung der Wahlunterlagen durch den Wahlvorstand am 05.05.2025 ungeöffnet. Der Wahlvorstand stellt die Anzahl der Wahlbriefe in einer Niederschrift fest und vermerkt die Stimmabgabe in der Wählerliste.
> Danach sind die Erklärungen und die blauen Wahlumschläge dem weißen Wahlbrief zu entnehmen, der daraufhin vernichtet wird. Die Wahlumschläge werden nach ihrer Trennung von der abzugebenden Erklärung durch den Wahlvorstand geöffnet und die Stimmzettel auf ihre Gültigkeit überprüft.
> Über Ablauf und Ergebnis der Wahlhandlung wird eine Niederschrift aufgenommen und vom Wahlvorstand unterschrieben. Am 05.05.2025 wird das Wahlergebnis festgestellt. Die Liste der gewählten Vertreter wird danach zwei Wochen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle sowie im Hauswartstützpunkt Thalheim ausgelegt.
4. Einspruch kann gegen das Verfahren bei Vorbereitung und Durchführung der Wahl binnen 7 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich und mit Angabe der Gründe beim Wahlvorstand erklärt werden.
Bitte beteiligen Sie sich an den Wahlen zur Vertreterversammlung und nutzen Sie Ihre Mitgliedsrechte nach § 13 unserer Satzung. Sie bewirken dadurch, dass unsere Genossen- schaft ihre satzungsmäßigen Aufgaben erfüllen kann und somit dazu beiträgt, eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft abzusichern.
Durch eine sorgfältige Auswahl der zu wählenden Vertreter beleben Sie den demokratischen Willensprozess in unserer Wohnungsbaugenossenschaft. Sie stellen die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung einer genossenschaftlich orientierten Geschäfts- politik am Wohnungsmarkt und tragen damit zur Absicherung des Vermögens der Genossenschaft und des einzelnen Mitgliedes bei.
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrem Engagement und Ihren Kandidatenvorschlägen, so dass wir auch in der neuen Legislaturperiode eine engagierte und kompetente Zusammensetzung der Vertreterversammlung erreichen.
Stollberg, den 26.02.2025
Mit freundlichen Grüßen
WBG „Wismut“ Stollberg eG
Wahlvorstand